Wesenstest - Gesetzesgrundlagen
Ein Wesenstest ist erforderlich für alle
Hunderassen, und auch für
Mischlinge dieser Rassen, die in der Bayerischen Kampfhundeverordnung gelistet sind.
Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, die so genannte
Bayerische Kampfhundeverordnung
Man unterscheidet in Bayern 2 Listen
Hunderassen der Kategorie 1: | American Staffordshireterrier Bandog Pitbull Staffordshire Bullterrier Tosa Inu |
Hunderassen der Kategorie 2: | Alano American Bulldog Bordeaux-Dogge Bullmastiff Bullterrier (ausgenommen: Mini-Bullterrier) Cane Corso Dogo Argentino
Fila Brasileiro Mastiff Mastino Napoletano Mastino Espanol Perro de Presa Canario Perro de Presa Mallorquin Rottweiler |
Der Wesenstest wird von einer/einem Sachverständigen, die/der für das
Sachgebiet Hundeverhalten öffentlich bestellt und vereidigt wurde, erstellt.
Frau Dr. Ruth Mucha ist im März 2004 als
Sachverständige für das Hundewesen öffentlich bestellt und vereidigt worden.
In Bayern werden nur Sachverständigen-Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von den Behörden anerkannt.
Der Auftraggeber für einen Wesenstest ist in der Regel der Hundehalter selbst.
Neben Privatpersonen können aber auch Sachverständigen-Gutachten von
- Ordnungsämtern
- Landratsämtern
- Gemeinden
- Gerichten oder von
- Rechtsanwälten in Auftrag gegeben werden
Weitere Gesetzesgrundlagen für den Wesenstest sind:
das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG),
Art.37 und
Art.18,
wenn ein Hund bereits durch Beißen, Jagen, Ausreißen, unbeaufsichtigtes Umherlaufen usw. aufgefallen ist oder eine Sicherheitsstörung verursacht hat.
Wesenstest - Ablauf
Beim Wesenstest werden folgende Sachverhalte überprüft:
1. im Halteranwesen:
- Identität und Kennzeichnung des Hundes
- Manipulationen (Messen der Widerristhöhe, Besichtigung des Gebisses, lässt sich der Hund anfassen?)
- Lernverhalten
- Frustrationsverhalten
- Territorialverhalten
- Grundgehorsam des Hundes
- Hund-Halter-Kommunikation
- Hilfsmittel bei der Hundeerziehung
- Ausbildungsstand
- Art- und verhaltensgerechte Beschäftigung mit dem Hund
2. in der Öffentlichkeit:
- Grundgehorsam des Hundes
- Leinenführigkeit
- Verhalten des Hund-Halter-Teams im Straßenverkehr
- Verhalten des Hundes gegenüber fremden Menschen
- Verhalten des Hundes gegenüber fremden Hunden (angeleint und frei laufend)
- Jagdverhalten (Tauben, Enten, Katzen)
- Verhalten in einer Menschenmenge
- Verhalten in einem unbekanntem Gelände
- Verhalten bei unbekannten optischen und akustischen Reizen
- Verhalten des Hundebesitzers in Konfliktsituationen
All diese Situationen werden von Frau Dr. Mucha während eines Hausbesuchs bei dem Hundehalter zu Hause und bei einem Spaziergang in einer Stadt oder einer Gemeinde überprüft und bewertet.
Der getestete Hund muss keine Tricks oder Kunststückchen können.
Er soll über einen guten
Grundgehorsam und gute
Leinenführigkeit verfügen.
Bei der Bewertung kommt es auch darauf an, wie gut ein Hundebesitzer mit seinem Hund umgehen kann und ob er seinen Hund in bestimmten Situationen richtig einschätzen kann. All diese Sachverhalte fließen in das Gutachten ein.
Bei der Zusammenfassung und Beurteilung des Hundes kommt es darauf an, dass der Hund ein normales nachvollziehbares Aggressionsverhalten und Situationsabhängiges Sozialverhalten zeigt.
Es werden Formulierungen wie "normal aggressiv" oder "gesteigert aggressiv", "gefährlich" oder "nicht gefährlich" verwendet.
Hunde mit einem normalen, nachvollziehbaren Aggressionsverhalten bestehen den Wesenstest. Sie müssen nicht unterwürfig sein und auch keinen militärischen Gehorsam zeigen. Auch ängstliche, unsichere Hunde bestehen den Wesenstest in der Regel.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf des Wesenstests haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Frau
Dr. Ruth Mucha ist unter der mobilen Telefonnummer 0175-9665623 zu erreichen, oder über das Kontaktformular.