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Wesenstest - Gesetzesgrundlagen

Ein Wesenstest ist erforderlich für alle Hunderassen, und auch für Mischlinge dieser Rassen, die in der Bayerischen Kampfhundeverordnung gelistet sind. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, die so genannte Bayerische Kampfhundeverordnung

Man unterscheidet in Bayern 2 Listen

Hunderassen der Kategorie 1:   American Staffordshireterrier
Bandog
Pitbull
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Hunderassen der Kategorie 2:Alano
American Bulldog
Bordeaux-Dogge
Bullmastiff
Bullterrier (ausgenommen: Mini-Bullterrier)
Cane Corso
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastino Napoletano
Mastino Espanol
Perro de Presa Canario
Perro de Presa Mallorquin
Rottweiler

Der Wesenstest wird von einer/einem Sachverständigen, die/der für das Sachgebiet Hundeverhalten öffentlich bestellt und vereidigt wurde, erstellt. Frau Dr. Ruth Mucha ist im März 2004 als Sachverständige für das Hundewesen öffentlich bestellt und vereidigt worden. In Bayern werden nur Sachverständigen-Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von den Behörden anerkannt. Der Auftraggeber für einen Wesenstest ist in der Regel der Hundehalter selbst. Neben Privatpersonen können aber auch Sachverständigen-Gutachten von
  • Ordnungsämtern
  • Landratsämtern
  • Gemeinden
  • Gerichten oder von
  • Rechtsanwälten in Auftrag gegeben werden

Weitere Gesetzesgrundlagen für den Wesenstest sind: das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG), Art.37 und Art.18, wenn ein Hund bereits durch Beißen, Jagen, Ausreißen, unbeaufsichtigtes Umherlaufen usw. aufgefallen ist oder eine Sicherheitsstörung verursacht hat.

Wesenstest - Ablauf


Beim Wesenstest werden folgende Sachverhalte überprüft: 1. im Halteranwesen:
  • Identität und Kennzeichnung des Hundes
  • Manipulationen (Messen der Widerristhöhe, Besichtigung des Gebisses, lässt sich der Hund anfassen?)
  • Lernverhalten
  • Frustrationsverhalten
  • Territorialverhalten
  • Grundgehorsam des Hundes
  • Hund-Halter-Kommunikation
  • Hilfsmittel bei der Hundeerziehung
  • Ausbildungsstand
  • Art- und verhaltensgerechte Beschäftigung mit dem Hund

2. in der Öffentlichkeit:
  • Grundgehorsam des Hundes
  • Leinenführigkeit
  • Verhalten des Hund-Halter-Teams im Straßenverkehr
  • Verhalten des Hundes gegenüber fremden Menschen
  • Verhalten des Hundes gegenüber fremden Hunden (angeleint und frei laufend)
  • Jagdverhalten (Tauben, Enten, Katzen)
  • Verhalten in einer Menschenmenge
  • Verhalten in einem unbekanntem Gelände
  • Verhalten bei unbekannten optischen und akustischen Reizen
  • Verhalten des Hundebesitzers in Konfliktsituationen

All diese Situationen werden von Frau Dr. Mucha während eines Hausbesuchs bei dem Hundehalter zu Hause und bei einem Spaziergang in einer Stadt oder einer Gemeinde überprüft und bewertet. Der getestete Hund muss keine Tricks oder Kunststückchen können. Er soll über einen guten Grundgehorsam und gute Leinenführigkeit verfügen. Bei der Bewertung kommt es auch darauf an, wie gut ein Hundebesitzer mit seinem Hund umgehen kann und ob er seinen Hund in bestimmten Situationen richtig einschätzen kann. All diese Sachverhalte fließen in das Gutachten ein.

Bei der Zusammenfassung und Beurteilung des Hundes kommt es darauf an, dass der Hund ein normales nachvollziehbares Aggressionsverhalten und Situationsabhängiges Sozialverhalten zeigt. Es werden Formulierungen wie "normal aggressiv" oder "gesteigert aggressiv", "gefährlich" oder "nicht gefährlich" verwendet. Hunde mit einem normalen, nachvollziehbaren Aggressionsverhalten bestehen den Wesenstest. Sie müssen nicht unterwürfig sein und auch keinen militärischen Gehorsam zeigen. Auch ängstliche, unsichere Hunde bestehen den Wesenstest in der Regel.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf des Wesenstests haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Frau Dr. Ruth Mucha ist unter der mobilen Telefonnummer 0175-9665623 zu erreichen, oder über das Kontaktformular.

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